Strafrecht - Ihr Strafverteidiger in Thun
Mit einem Strafverfahren konfrontiert zu werden ist belastend und oft überraschend. Als Strafverteidiger in Thun stehe ich Ihnen von der ersten Einvernahme durch die Polizei bis zum rechtskräftigen Urteil zur Seite. Ich vertrete Beschuldigte und Privatkläger (Opfer) in Bern, Thun, Interlaken, Spiez und dem Kanton Bern.
Strafverteidigung
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Einsprache gegen Strafbefehl (Frist: 10 Tage!)
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Verteidigung im Vorverfahren (Polizeieinvernahme, staatsanwaltschaftliche Einvernahme)
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Verteidigung vor Regionalgericht, Obergericht und Bundesgericht
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Notwendige Verteidigung (amtliche Verteidigung)
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Haftentlassung und Haftprüfung (Untersuchungshaft, Sicherheitshaft)
Delikte
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Strassenverkehrsdelikte: Fahren in fahrunfähigem Zustand (FiaZ), Rasen, Überfahren von Rotlichtern, Führerflucht
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Körperverletzung: einfache, schwere, fahrlässige Körperverletzung
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Vermögensdelikte: Betrug, Diebstahl, Veruntreuung, ungetreue Geschäftsbesorgung
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Ehrverletzungen: üble Nachrede, Verleumdung, Beschimpfung
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Häusliche Gewalt und Drohung
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Sexualdelikte
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Wirtschaftsstrafrecht
Opfervertretung / Privatklägervertretung
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Strafanzeige und Strafklage
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Zivilklage im Strafverfahren (Schadenersatz, Genugtuung)
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Akteneinsicht und Rechte des Opfers (OHG)
⚠ Frist beachten: Die Einsprachefrist gegen einen Strafbefehl beträgt nur 10 Tage. Kontaktieren Sie mich sofort nach Erhalt.
Reinhard Gertsch · Rechtsanwalt · Notar
