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Administrativrecht und Strassenverkehrsrecht - Ihr Führerausweis in guten Händen

Ein Führerausweisentzug kann für Beruf und Alltag einschneidende Folgen haben. Ich verteidige Klienten in Bern, Thun, Interlaken und Spiez gegen Massnahmen des Strassenverkehrsamts Kanton Bern und in Strafverfahren nach SVG. Ebenso kümmere ich mich um Einsprachen und Beschwerden gegen Verfügungen von Gemeinden und Regierungsstatthalterämtern.

Leistungen

  • Führerausweisentzug: Warnungsentzug, Sicherungsentzug, Administrativmassnahmen

  • Einsprache gegen Entzugsverfügung (Strassenverkehrsamt Kanton Bern)

  • Beschwerde gegen Entzugsentscheid (Rekurskommission, Verwaltungsgericht)

  • Fahren in fahrunfähigem Zustand (FiaZ): Alkohol, Drogen, Medikamente

  • Geschwindigkeitsüberschreitung und Rasertatbestand (Art. 90 Abs. 3/4 SVG)

  • Rotlichtdelikt und andere SVG-Verstösse

  • Führerflucht (pflichtwidriges Verhalten nach Unfall)

  • Einsprache gegen Ordnungsbusse und Strafbefehl (SVG)

  • Ausländischer Führerausweis und Anerkennung

  • Einsprachen und Beschwerden gegen Verfügungen von Gemeinden und Regierungsstatthalterämtern

  • ​Einsprachen und Beschwerden gegen Steuerveranlagungen


⚠ Frist beachten: Gegen Entzugsverfügungen des Strassenverkehrsamts läuft eine Einsprachefrist von 30 Tagen.
Reinhard Gertsch · Rechtsanwalt · Notar

Unfall
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