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Betreibungs- und KonkursrechtForderungen durchsetzen, Zwangsvollstreckungen vermeiden

Ob als Gläubiger der Forderungen einziehen oder als Schuldner die beste Lösung finden will - im Betreibungs- und Konkursrecht kommt es auf Tempo und Präzision an. Ich berate Klienten in Bern, Thun, Interlaken und Spiez in allen Phasen des SchKG-Verfahrens.

Leistungen

  • Betreibung auf Pfändung und Betreibung auf Konkurs

  • Rechtsvorschlag und Rechtsöffnung (provisorische und definitive Rechtsöffnung)

  • Aberkennungsklage und Anerkennungsklage

  • Pfändungsverfahren: Pfändungsvollzug, Verwertung, Verlustschein

  • Konkursverfahren: Konkurseröffnung, Gläubigerversammlung, Kollokationsplan

  • ​Konkursbeschwerde und aufschiebende Wirkung

  • Aufsichtsrechtliche Beschwerden

  • Kollokationsklage und Widerspruchsklage

  • Nachlassvertrag und Nachlassstundung

  • Paulianische Anfechtung (Art. 285 ff. SchKG)

  • Privatkonkurs und Schuldenbereinigung

  • Gläubigervertretung im Konkurs


⚠ Fristen beachten: wenn die Beschwerdefristen verpasst werden (generell 10 Tage), kann dies den Konkurs oder die Pfändung zur Folge haben.
Reinhard Gertsch · Rechtsanwalt · Notar

Rechner mit Quittung
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