top of page

Bau- und Planungsrecht - Anwalt in Thun für Ihr Bauprojekt und Ihre Rechte

Im bernischen Bau- und Planungsrecht gelten kurze Fristen und komplexe Verfahren. Als Rechtsanwalt mit Praxiserfahrung im kantonalen Baurecht (BauG, BauV, RPG) vertrete ich Bauherren, Nachbarn und Unternehmer in Bern, Thun, Spiez, Interlaken und dem Berner Oberland - aussergerichtlich und vor Gericht.

Öffentliches Baurecht

  • Baugesuch und Baubewilligungsverfahren (ordentliches und vereinfachtes Verfahren)

  • Einsprache gegen Baugesuche (Einsprachelegitimation, Einsprachefrist 30 Tage)

  • Rechtsverwahrung im Baubewilligungsverfahren

  • Beschwerde gegen Baubewilligung oder Abweisung (Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion BVE, Verwaltungsgericht)

  • Wiederherstellungsverfahren und baupolizeiliches Verfahren

  • Formell und materiell rechtswidrige Bauten

  • Altrechtliche Bauten und Bestandesgarantie

  • Zonenkonformität, Grenzabstände, Ausnützungsziffer

  • Planungsrecht: Nutzungsplanung, Sondernutzungsplanung, Baulinien


Privates Baurecht / Werkvertragsrecht und Architekturrecht

  • Werkmängel und Mängelrüge (Art. 367 ff. OR)

  • Garantie und Gewährleistung nach SIA-Norm 118

  • Nachbesserung, Minderung, Rücktritt, Schadenersatz

  • Werklohn und Werklohnforderung

  • Honorarstreitigkeiten mit Architekten und Planern (SIA-Ordnung 102, 103, 108)

  • Auftragsrecht und Planungsvertrag

  • Stockwerkeigentum: Begründung, Streitigkeiten, Hausordnung

  • Bauhandwerkerpfandrecht


⚠ Fristen beachten: Einsprachen gegen Baugesuche müssen innert 30 Tagen ab Publikation eingereicht werden. Mängelrügen im Werkvertragsrecht müssen sofort nach Entdeckung erfolgen.
Reinhard Gertsch · Rechtsanwalt · Notar

Haus im Rohbau
bottom of page