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Strafrecht
 

Beschuldigte und Opfer

Sie sind mit einem Strafbefehl nicht einverstanden oder sehen Sie sich plötzlich mit strafrechtlichen Tatbeständen konfrontiert? Ich helfe Ihnen gerne, sich im Strafverfahren zu verteidigen oder als geschädigte Person gegen den Täter vorzugehen und die Ansprüche gegenüber der Opferhilfe zu sichern. Beachten Sie, dass sowohl im Strafverfahren als auch gegenüber der Opferhilfe Fristen laufen, die mit der Rechtskraft eines Strafbefehls als auch mit der Verwirkung oder Verjährung von Ansprüchen verbunden sind.

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